Der dienstliche Verkehr und die Amtssprache
Auf der Grundlage der Bekanntmachung der Zivil-Staatsministerien vom 28. April 1901 unter besonderer Berücksichtigung des Dienstes bei den Justizbehörden
Th. von der Pfordten
Frontmatter — Vorwort zur ersten Auflage — Vorwort zur zweiten Auflage — Einleitung. I. Die Bedeutung einfacher Formen des dienstlichen Verkehrs und einer guten Amtssprache — II. Die Aktenführung. Die Begründung von — Bekantmachung, die Vereinfachung des dienstlichen Verkehrs betreffend. K. Staatsministerien des Königlichen Hauses und des Äußern, der Justiz, des Innern beider Abteilungen, dann der Finanzen. Vom 28. April 1901. (GVBl. 1901 S. 379). — Anlage — Anhang — Register