Der Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer
Eine rechtsvergleichende Untersuchung zum deutschen und skandinavischen Recht
Gunnar Franck
Der Geschädigte nimmt in der Haftpflichtversicherung eine besondere Stellung ein: Sein Schadensersatzanspruch entspricht dem versicherten Risiko. Grundsätzlich kann der Geschädigte seinen Schadensersatzanspruch indes nicht direkt beim Haftpflichtversicherer geltend machen. Gunnar Franck untersucht rechtsvergleichend, inwieweit das deutsche und skandinavische Recht dem Geschädigten dennoch ermöglichen, unmittelbar gegen den Haftpflichtversicherer vorzugehen. Zudem analysiert er, wie die mit einer solchen Durchgriffshaftung einhergehen Probleme gelöst werden. Hierfür wird insbesondere auf die zentralen Fragen der Drittwirkung der Einwendungen des Versicherers und der Bindungswirkung des Haftungsverhältnisses eingegangen. Der Vergleich mit dem skandinavischen Recht fördert dabei Vor- und Nachteile einzelner Regelungsmodelle zu Tage.