Der Einfluß der Ehegattenbesteuerung auf den Drittaufwand zwischen Ehegatten
Katharina Franckenstein
Aufwendungen, die ein Ehegatte steuerlich geltend machen könnte, die aber nicht sein Vermögen, sondern das seines Ehegatten gemindert haben, bleiben bis zum heutigen Tage steuerlich unberücksichtigt. Dies erscheint ungerecht angesichts der häufig in Ehen praktizierten Erwerbs- und Verbrauchsgemeinschaft. Der Abzug solcher Drittaufwendungen ist nach Auffassung des Bundesfinanzhofes jedoch im heutigen System des Einkommensteuerrechts nicht möglich. Die Arbeit untersucht den bisher von der Rechtsprechung nahezu unberücksichtigt gelassenen Aspekt des Einflusses der Regeln der Zusammenveranlagung auf die Abziehbarkeit des Ehegatten-Drittaufwandes. Sie kommt zu dem Ergebnis, daß zwischen zusammenveranlagten Ehegatten Drittaufwand, auch im heutigen System der Einkommensbesteuerung, abziehbar sein kann, ja sogar sein muß.