Der Einfluss der Europäischen Sozialcharta auf den Mindestlohn bzw. die Sittenwidrigkeit des Lohnes nach § 138 BGB
Sandra Wippermann
Seit der im Jahre 1997 vom ersten Strafsenat des Bundesgerichtshofs ergangenen Entscheidung zum strafrechtlichen Tatbestand des Lohnwuchers ist eine wachsende Fallzahl zu der zivilrechtlichen Korrespondenzvorschrift § 138 BGB vor den Arbeitsgerichten zu verzeichnen. Diese Arbeit beschäftigt sich damit, wie § 138 Abs. 1 BGB ausgelegt und angewendet werden sollte, um die Problematik niedriger Löhne rechtlich zu bewältigen. Es zeigt sich, dass bei der Ausfüllung dieser Generalklausel der von Deutschland angenommene Art. 4 Abs. 1 der Europäischen Sozialcharta zu berücksichtigen ist. Bei dem verfolgten individualarbeitsrechtlichen Ansatz wird deshalb nicht nur dafür plädiert, die Sittenwidrigkeit anhand eines relativen, sondern auch anhand eines absoluten Richtwertes zu prüfen.