Der Europäische Fernsehkulturkanal ARTE.
Idee und Rechtsgestalt nach deutschem und europäischem Recht.
Dieter Schmid
Die Gründung des Europäischen Fernsehkulturkanals (EKK) ist ein bedeutender Meilenstein auf dem Gebiet der kulturellen Zusammenarbeit europäischer Staaten. Denn um dieses Projekt zu verwirklichen, galt es zunächst, zahlreiche Hindernisse zu überwinden: Die Medienverfassungen und die kulturellen Traditionen Deutschlands und Frankreichs sind sehr unterschiedlich; und beide Seiten mußten sich auf eine handhabbare Binnenstruktur des Senders einigen. In Deutschland haben sich Bund, Länder und Rundfunkanstalten um Kompetenzen gestritten, und auch ihre medienpolitischen und organisatorischen Vorstellungen waren teilweise recht verschieden.
Die vorliegende Arbeit stellt die Verhandlungspositionen der Akteure und die Entstehungsgeschichte des Projekts ARTE/EKK dar. Darüber hinaus wird gezeigt, wie der Kompetenzstreit um den Europäischen Fernsehkulturkanal zwischen Bund und Ländern aus verfassungsrechtlicher Sicht zu lösen ist. Hier stehen sich die Kompetenzen des Bundes aus den Art. 32 Abs. 1 und Art. 73 Nr. 1 GG sowie die Kulturhoheit der Länder gegenüber.
Neben Fragen zur Finanzierung des Senders aus Rundfunkgebühren wird besonders auf den rechtlichen Rahmen des EKK eingegangen. Dazu zählt der völkerrechtliche Vertrag zwischen Frankreich und den deutschen Bundesländern und die Verankerung des Senders im Rundfunkstaatsvertrag. Im Zusammenhang mit der Analyse der gesellschaftsrechtlichen Struktur von ARTE geht der Autor der Frage nach, inwieweit sich die Gesellschaftsform der Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) für die gemeinsame Trägergesellschaft eignet.