Der Gebrauchtsoftware-Handel nach den „UsedSoft“-Entscheidungen des EuGH und des BGH
Kathi Christine Stein
Software hat im heutigen Wirtschaftsleben eine überragende Bedeutung. Die Weiterveräußerung einmal erworbener Software, der sog. „Gebrauchtsoftwarehandel“, hat daher ein enormes wirtschaftliches Potential, insbesondere im Bereich der Unternehmenssoftware. Lange waren Fragen rund um die Zulässigkeit einer solchen Weiterveräußerung, vor allem unter urheberrechtlichen Aspekten, umstritten. 2012 hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil gefällt, das unter dem Namen „UsedSoft“ bekannt wurde und das die dort streitgegenständliche Weiterveräußerung einer Software, die per Download vom Hersteller erworben war, für rechtmäßig erachtete. Auf den ersten Blick schienen damit alle Fragen zur Zulässigkeit des Gebrauchtsoftwarehandels beantwortet zu sein. Doch ist dies wirklich so? Bei genauerer Betrachtung sind eine Reihe von Fragen offen: Welche Auswirkungen hat das „UsedSoft“ – Urteil auf verschiedene Lizenzmodelle – sind sie ausnahmslos so zu beurteilen wie die „UsedSoft“ – Konstellation? Lassen sich Lizenzen bei der Weiterveräußerung auch aufspalten? Welche lizenzvertraglichen Regelungen gelten für den Erwerber der gebrauchten Software, der keine vertragliche Beziehung mit dem Softwarehersteller hat? Wie sind vertragliche Weitergabeverbote beziehungsweise -beschränkungen zu bewerten? Was gilt für technische Schutzmaßnahmen, die die Weitergabe unmöglich machen – können sie das juristisch Zulässige verhindern? Die Autorin untersucht diese und weitere Fragen und zeichnet so ein Gesamtbild des status quo der juristischen Beurteilung des Gebrauchtsoftwaremarktes. Dabei arbeitet sie das „UsedSoft“ – Urteil in dogmatischer Hinsicht auf und geht der Frage auf den Grund, wie sich der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz, der in der analogen Welt geschaffen wurde und dort seine Berechtigung hat, mit den Besonderheiten eines digitalen Mediums wie Software verträgt. An dieser Stelle weist die Publikation über ihr eigentliches Themenfeld hinaus, denn die dogmatische Aufarbeitung der Erschöpfung im digitalen Bereich ist nicht nur für das Medium Software, sondern auch für alle anderen digitalen Medien relevant.