Der Grundsatz der Durchsetzungssperre bei Liquidation von Personengesellschaften
Katharina Stüber
Die Arbeit untersucht erstmals systematisch die von der Rechtsprechung entwickelte Durchsetzungssperre, wonach Gesellschafter und Gesellschaft nach Auflösung bzw. Ausscheiden des Gesellschafters keine Einzelansprüche mehr gegeneinander geltend machen können. Dabei wird die umfangreiche Judikatur zum Grundsatz und dem kaum überschaubaren Netz von Ausnahmen und Rückausnahmen für den Rechtsanwender übersichtlich geordnet. Die Verfasserin liefert die bisher fehlende Rechtsgrundlage, die in § 155 HGB iVm § 735 BGB (analog) zu sehen ist. Hieraus ergibt sich auch der Anwendungsbereich, mit dem rechtssicher bestimmt werden kann, welche Ansprüche überhaupt von der Durchsetzungssperre erfasst werden und zwischen welchen Personen diese Anwendung findet. Die Arbeit zeigt, dass es mit der bisher üblichen pauschalen Behauptung, dass Einzelansprüche nicht mehr isoliert durchgesetzt werden können, sondern nur noch unselbständige Rechnungsposten sind, bei den Rechtsfolgen nicht getan ist.