Der Grundtatbestand des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung in § 232 Abs. 1 StGB
Versuch einer Rechtsgutsbestimmung und teleologische Reduktion unter besonderer Berücksichtigung des Prostitutionsgesetzes
Martin Schaar
Gegenstand der Studie ist der Grundtatbestand des Menschenhandels in § 232 Abs. 1 StGB. Dieser wirft eine Reihe von Auslegungsproblemen auf, die zunächst analysiert und auf ihre Gründe hin untersucht werden. Daraufhin wird das Rechtsgut der Norm unter besonderer Berücksichtigung des Prostitutionsgesetzes neu formuliert, um hiervon ausgehend einen Vorschlag für eine sachgerechte Auslegung der Norm zu unterbreiten.