Der Irrtum über Verwaltungsnormen im Rahmen der Verwaltungsakzessorietät
Ein Beitrag zur strafrechtlichen Irrtumslehre unter besonderer Berücksichtigung des Umweltstrafrechts
Christian Matejko
Die Irrtumslehre zählt von jeher zu den wichtigsten Lehren des Strafrechts, weil sich in ihr alle grundlegenden Probleme der Strafrechtsdogmatik spiegeln. Die Schwerpunkte der traditionsreichen Irrtumsdiskussion haben wiederholt gewechselt. Die Irrtumsdogmatik stand dabei stets vor der Herausforderung, durch alle Änderungen des Besonderen Teils des StGB hindurch sachgerechte Ergebnisse zu liefern.
Eine solche Herausforderung für die allgemeine Irrtumslehre brachte, bislang weitgehend unbemerkt, die Reform des Umweltstrafrechts durch das 18. Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität. Durch diese Reform wurden zentrale umweltrechtliche Regelungen aus dem Bereich des Besonderen Verwaltungsrechts zusammengefasst und in das StGB integriert, welche zuvor in unterschiedlichen verwaltungsrechtlichen Gesetzen, wie insbesondere dem WHG, dem KrW-/AbfG, dem AtG und anderen Gesetzen als sanktionsbewehrte Verwaltungstatbestände geregelt waren.
Die vorliegende Arbeit zeigt, wie es gelingt, unter Anwendung der gesicherten Erkenntnisse der strafrechtlichen Irrtumslehre zu schuldangemessenen Ergebnissen im Hinblick auf eine moderne Strafrechtsmaterie zu gelangen. Sie ist dabei nicht nur dogmatisches Grundlagenwerk, sondern kann als praktischer Leitfaden für Strafverfolgungsbehörden und Strafverteidigung dienen.