Der italienische Zivilprozeß im europäischen Umfeld.
Eine rechtsvergleichende Studie unter Hervorhebung der richterlichen Verfahrensleitung.
Andreas Piekenbrock
Obwohl Italien zu den wichtigsten europäischen Handelspartnern Deutschlands gehört, sind wissenschaftliche Arbeiten über das italienische Recht – im Vergleich zu den »Modeländern« Frankreich, England und den USA – Mangelware. Dies gilt in besonderer Weise für das Zivilprozeßrecht. Dabei ist diese Materie nicht nur für den rechtshistorisch oder rechtsvergleichend arbeitenden Wissenschaftler hochinteressant, sondern auch für einen Praktiker, der die Konsequenzen etwa der Vereinbarung eines italienischen Gerichtsstandes kennen sollte. Diese Lücke will der Autor mit der vorliegenden Schrift füllen. Er zeigt die Stellung des heutigen italienischen Zivilprozesses im Verhältnis zu Deutschland, Österreich und Frankreich auf und bietet zugleich wertvolle Informationen über die gerichtliche Praxis.
Der Schwerpunkt liegt auf der in Wissenschaft und Praxis nach wie vor lebhaft diskutierten Frage der richterlichen Verfahrensleitung, an der sich viel über das Wesen des Zivilprozesses und das Selbstverständnis der Richterschaft erkennen läßt. Im Ergebnis plädiert der Autor für eine wesentlich aktivere Rolle des Richters, vor allem in Italien.
Inhaltlich liegt der Schwerpunkt auf dem ordentlichen Erkenntnisverfahren, das Schritt für Schritt analysiert und mit den Regelungen in den übrigen Ländern verglichen wird. Im Sinne einer historischen Rechtsvergleichung werden dabei stets die gemeinsamen Wurzeln dargelegt. Auf diese Weise erfährt auch der italienische Leser Neues über sein eigenes Zivilprozeßrecht. Abgerundet wird die Arbeit durch einen kompakten historischen Überblick sowie durch Abhandlungen zur Gerichtsverfassung und zu praktisch sehr bedeutsamen Sonderverfahren. Die Ergebnisse werden zusammen mit dem Plädoyer für eine aktivere Rolle des Richters im Ergebnisteil zusammengefaßt.