Der kirchliche Verein im kanonischen und weltlichen Recht
Vorgaben des kirchlichen Rechts, des zivilen Vereinsrechts und des Gemeinnützigkeitsrechts an Rechtsformwahl, Betätigung und Vermögensverwaltung kirchlicher Vereine
Christoph F. Schneider
Vereine unterstützen und bereichern das gesellschaftliche Leben. Vor allem auf dem Gebiet kirchlichen und karitativen Handelns ist diese Rechtsform beliebt. Es besteht jedoch keine unbeschränkte Gestaltungsfreiheit für den Verein und seine Mitglieder. Vielmehr werden Rechtsformwahl, Betätigung und Vermögensverwaltung von verschiedenen Rechtsgebieten beeinflusst. °°Für kirchliche Vereine ist dies neben dem staatlichen Vereins- und Steuerrecht das kanonische Recht, das durch Aufsichtsbestimmungen geprägt ist. Die Vorgaben beider Rechtsordnungen sind zu beachten und zu harmonisieren. Im staatlichen Recht ist der Verein zudem maßgeblich von der Rechtsprechung geprägt, die in aktuellen Entscheidungen strenge Vorgaben formuliert (etwa „Freimaurer“-Entscheidung des BFH), aber auch innovative Problemlösungen (so die „Kita“-Entscheidung des BGH) präsentiert. Christoph F. Schneider benennt die verbindlichen Vorgaben der Rechtsordnungen und zeigt anhand der aktuellen Rechtsprechung praktische Handlungsempfehlungen auf.