Der Kulturauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
Christopher Wolf
Nicht nur die Medienpolitik, sondern auch das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit mehrfach an die kulturelle Verantwortung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erinnert. Doch welche konkreten Konsequenzen – Bestandschutz für Kulturprogramme, Orchester und Chöre etwa – folgen aus dieser vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung angeführten verfassungsrechtlichen Vorgabe? Hat dieser Kulturauftrag gegenüber dem Auftrag von ARD und ZDF, freie und chancengleiche individuelle und öffentliche Meinungsbildung zu ermöglichen, überhaupt eine eigenständige Bedeutung? Anhand einer umfassenden Analyse der rundfunkrechtlichen und kulturrechtlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gelingt es dem Autor nicht nur, den Kulturauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks inhaltlich-funktional zu konkretisieren. Darüber hinaus belegt er auch, dass dieser verfassungsrechtliche Kulturauftrag eine zweite, wesentliche Legitimationsgrundlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darstellt.