Der Lissabonner Reformvertrag.
Änderungsimpulse in einzelnen Rechts- und Politikbereichen.
Ulrich Fastenrath, Carsten Nowak
Nach der „Lissabon“-Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2009 und dem zustimmenden, zweiten Referendum der irischen Bevölkerung vom 2. Oktober 2009 hängt das Inkrafttreten des Lissabonner Reformvertrags nur noch von der Tschechischen Republik ab. Deren Ratifikation wird noch im Laufe dieses Jahres erwartet. Das geltende Gemeinschafts- und Unionsrecht in der Fassung des Vertrags von Nizza ist ohne Frage reformbedürftig. Die Europäische Union (EU) hat seit der zurückliegenden Osterweiterung 27 Mitgliedstaaten, und weitere Beitrittsaspiranten wie Island, Kroatien und Mazedonien könnten schon bald die Zahl der EU-Mitgliedstaaten weiter erhöhen. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf andere Herausforderungen etwa sicherheits-, umwelt-, klima-, sozial- und wirtschaftspolitischer Art muss die Handlungsfähigkeit der EU dringend gestärkt werden. Nachdem der Verfassungsvertrag für Europa gescheitert ist, dient dazu nunmehr der am 13. Dezember 2007 von den Staats- und Regierungschefs aller EU-Mitgliedstaaten unterzeichnete Reformvertrag von Lissabon, der die Strukturen der EU erheblich verändert und ihr zugleich neue Instrumente an die Hand gibt, um wirkungsvoller auf neue globale und regionale Herausforderungen reagieren zu können und um besser denn je demokratischen, rechtsstaatlichen und sozialpolitischen Bedürfnissen der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger gerecht zu werden. Auf der anderen Seite werden die nationalen Parlamente stärker in die Rechtsetzung der EU einbezogen. Dieses dem Lissabonner Reformvertrag immanente Reformpotential ist Gegenstand des vorliegenden Bandes, der 16 Beiträge insbesondere zur neuen institutionellen Struktur, zum reformierten Grundrechtsschutz sowie zur europäischen Wirtschaftsverfassung enthält. Sie geben den Ertrag einer wissenschaftlichen Tagung in Dresden vom Juni 2008 wieder.