Der neue Gemeinschaftsrahmen für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbeihilfen.
Inhalt, Bedeutung und Rechtsnatur.
Corinna Durinke
In ihrer Untersuchung analysiert Corinna Durinke ein wichtiges Instrument der Lissabon-Strategie. Dabei werden drei zentrale Fragen in den Vordergrund gestellt: Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen findet Forschungsförderung in Deutschland statt? Welche Rechtsnatur hat ein Gemeinschaftsrahmen? Und wie konkretisiert der F-&E-&I-Gemeinschaftsrahmen die Vorgaben des Art. 87 EG?
Der erste Teil dient vor allem der Erarbeitung der Einflussmöglichkeiten des F-&E-&I-Gemeinschaftsrahmens auf die nationale Förderungstätigkeit, die überwiegend ohne eine rechtliche Verpflichtung erfolgt. Das zweite Kapitel betrachtet den Gemeinschaftsrahmen im dogmatischen Gefüge der europäischen Handlungsformenlehre. Der Gemeinschaftsrahmen wird aufgrund seiner Struktur, Funktion und Bindungswirkung als Verwaltungsvorschrift des Europarechts und damit als unbenannte Handlungsform des Art. 249 EG qualifiziert. Als Vergleichsmoment dienen neben dem deutschen Recht auch Rechtsordnungen anderer europäischer Staaten. Das dritte Kapitel beschäftigt sich schließlich mit der Bedeutung des F-&E-&I-Gemeinschaftsrahmens im Gefüge des Art. 87 EG. Er greift die Entscheidungsspielräume der Kommission auf und gestaltet diese detailliert aus, indem er Prüfprogramme vorgibt und Entscheidungslinien vorzeichnet. Abschließend werden Kommissionsentscheidungen zur Bewertung der Kommissionspraxis im Umgang mit dem neuen F-&E-&I-Gemeinschaftsrahmen dargestellt.