Der Rechtsmissbrauchsgrundsatz im Europäischen Insolvenzrecht.
Lisa Schneider
Die Arbeit untersucht zuständigkeitsbegründende Gestaltungen im Europäischen Insolvenzrecht aus dem Blickwinkel des Rechtsmissbrauchs. Dazu wird im ersten Teil zunächst ein allgemeiner unionsrechtlicher Rechtsmissbrauchsgrundsatz hergeleitet und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zum Rechtsmissbrauch untersucht. Im Ergebnis sind solche Gestaltungen als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren, die im Widerspruch zur Teleologie des Unionsrecht stehen und mit dem durch objektive Kriterien indizierten Ziel vorgenommen werden, sich einen durch das Unionsrecht gewährten Vorteil zu verschaffen. Der zweite Teil der Arbeit widmet sich dem Problem des Rechtsmissbrauchs im Europäischen Insolvenzrecht. Anreize und Motive für zuständigkeitsbegründende Gestaltungen werden dargelegt und diese rechtlich bewertet. Der im ersten Teil erarbeitete Rechtsmissbrauchsgrundsatz wird auf das Europäische Insolvenzrecht übertragen und eine Fallgruppensystematik erarbeitet mit dem Ergebnis, dass der entwickelte Rechtsmissbrauchsgrundsatz geeignet ist, binnenmarktschädliche und gläubigergefährdende Gestaltungen herauszufiltern.