Der Rheinische Revisions- und Kassationshof in Berlin (1819-1852).
Ein rheinisches Gericht auf fremdem Boden.
Gudrun Seynsche
In Berlin wurde am 15. Juli 1819 der Rheinische Revisions- und Kassationshof als oberster Gerichtshof für die preußischen Rheinprovinzen eröffnet. Seine Juristen haben vor altpreußischem Publikum in öffentlichen Sitzungen das französische Recht angewandt, das in den preußischen Rheinlanden nach dem Ende der französischen Herrschaft beibehalten worden war.
Gudrun Seynsche fragt einerseits nach der Bedeutung, die dem Gerichtshof von der preußischen Rechtspolitik für den Umgang mit dem französischen Recht zugemessen wurde und andererseits nach dem Einfluß der in Berlin mit dem französischen Recht arbeitenden Juristen auf die preußische Rechtsentwicklung. Darüber hinaus befaßt sie sich mit der Rolle der Kassationsrechtsprechung für das rheinische Recht und den Veränderungen, die das Kassationsinstitut in den Rheinlanden erfahren hat.