Der Schutz akustischer Marken nach dem deutschen Markengesetz und der europäischen Gemeinschaftsmarkenverordnung.
Stephan Bahner
Gegenstand der Untersuchung ist der Schutz akustischer Marken nach dem deutschen Markengesetz und der europäischen Gemeinschaftsmarkenverordnung. Im Anschluss an die Darstellung akustischer Zeichen in der Praxis – insbesondere unter Berücksichtigung ihrer besonderen Fähigkeiten – folgt die umfangreiche Darstellung des kennzeichenrechtlichen Schutzes akustischer Zeichen. Hierbei wird – unter Berücksichtigung der aktuellen EuGH-Rechtsprechung – nicht nur umfassend auf die Schutz- und Eintragungsfähigkeit akustischer Zeichen eingegangen, sondern auch deren Schutzumfang und rechtserhaltende Benutzung betrachtet. Als Ergebnis ist festzustellen, dass der Schutz der Hörmarke in jeder Hinsicht sachgerecht bewerkstelligt werden kann und verschiedentlich vorgebrachte Skepsis gegenüber dieser „neuen“ Markenform nicht angebracht ist. Allerdings ist im Zeitalter elektronischer Registerführung eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen (Stichwort: Graphische Darstellbarkeit) wünschenswert.