Der Schutz der absoluten Person der Zeitgeschichte vor indiskreter Wort- und Bildberichterstattung
Harald Guha
Absolute Personen der Zeitgeschichte genießen einen weitaus geringeren Indiskretionsschutz im Bereich der Wort- und Bildberichterstattung als gewöhnliche Bürger; dies soll unabhängig davon gelten, ob der Inhalt der Berichterstattung mit der zeitgeschichtlichen Bedeutung der absoluten Person der Zeitgeschichte in Zusammenhang steht oder nicht. Diese Auffassung entspricht der gegenwärtigen Rechtspraxis und besteht nahezu unangefochten seit Jahrzehnten. Mit der Untersuchung wird versucht, diese Auffassung mit Hilfe juristischer Methodik zu erschüttern und eine differenzierendere Betrachtung anzuregen. Der Autor stützt sich bei diesem Versuch auf ein im Bereich des Indiskretionsschutzes etwas in Vergessenheit geratenes Hilfsmittel: das Gesetz.