Der Schutz des Bürgen bei Abschluss des Bürgschaftsvertrags im türkischen und deutschen Bürgschaftsrecht
Alper Utlu
Die Bürgschaft ist nicht nur eine Personalsicherheit, für den Bürgen ist sie insbesondere eine persönliche Unsicherheit, die häufig nicht nur ihn selbst, sondern gleichermaßen sein unmittelbares Umfeld betrifft. Warum setzt sich der Bürge dem Risiko der Inanspruchnahme aus und wann übersteigt die persönliche Unsicherheit des Bürgen die Grenzen dessen, was einer Bürgschaft vernünftigerweise abgefordert werden muss? Diese Frage ist nicht nur auf der Grundlage des deutschen Bürgschaftsrechts zu beantworten. Zum einen bietet es sich an, sich mit solchen Bürgschaftsrechten zu befassen, die dem Bürgen ein hohes Maß an Schutz gewähren. Dazu gehört das türkische Bürgschaftsrecht. Zum anderen ist es wichtig, sich etwaigen verhaltensökonomischen Rationalitätsdefiziten zu widmen, die den Bürgen veranlassen können, eine Bürgschaft einzugehen, die ein anderer an seiner Stelle nicht einzugehen gewillt wäre.
Auf dieser Grundlage untersucht der Autor das deutsche Bürgschaftsrecht und liefert u.a. anhand des türkischen Bürgschaftsrechts Vorschläge, das deutsche Bürgschaftsrecht punktuell zu ändern, nämlich dort, wo typische Rationalitätsdefizite den Bürgen zur Eingehung der Bürgschaft veranlassen: vor Abschluss des Bürgschaftsvertrags.