Der Schutz von Ehe und Familie in der Europäischen Grundrechtecharta.
Viktor Rogalla
Der Schutz von Ehe und Familie wird in Deutschland und Europa seit einiger Zeit kontrovers diskutiert, nicht zuletzt aufgrund des demografischen Wandels. Obwohl der Europäischen Union keine direkten Kompetenzen zur Regelung von Ehe und Familie zukommen, widmet sich die Grundrechtecharta dem Lebensbereich Ehe und Familie in gleich drei Artikeln, den Art. 7, 9 und 33.
Die Arbeit untersucht die Begriffe Ehe und Familie sowie die Struktur der einschlägigen Art. 7, 9 und 33 der Europäischen Grundrechtecharta unter Berücksichtigung der Europäischen Menschenrechtskonvention, deren Schutzniveau von der Grundrechtecharta nicht unterschritten werden darf, sowie das Verhältnis der Normen zueinander. Dabei wird auch eine Zuordnung der Gewährleistungen des Art. 33 der Grundrechtecharta zur Kategorie der Rechte oder Grundsätze vorgenommen. Schließlich werden die bereits heute bestehenden praktischen Anwendungsfelder abgesteckt.