Der Schutz von Unternehmensdaten im Verwaltungsrecht der Bundesrepublik Deutschland
Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage nach dem Umweltinformationsgesetz
Thomas Jansen
Die Arbeit behandelt den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Verwaltungsrecht. Gemäß § 29 VwVfG haben lediglich Beteiligte eines Verwaltungsverfahrens einen Anspruch auf Akteneinsicht. Dadurch soll dem Interesse des Beteiligten an einer Ausübung seiner Rechte im Verwaltungsverfahren Rechnung getragen werden. Darüber hinaus existiert ein allgemeiner, voraussetzungsloser Anspruch auf Akteneinsicht nicht. Die Vertraulichkeit der bei Behörden vorhandenen Informationen ist demnach die Regel, deren Offenbarung die Ausnahme. Diesen Grundsatz kehrt das Umweltinformationsgesetz (UIG) für den Bereich der Umweltinformationen in sein Gegenteil um, indem es einen voraussetzungslosen Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen normiert. Gemäß § 8 Abs. 1 UIG dürfen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht unbefugt zugänglich gemacht werden. Das Werk beleuchtet, ob diese Regelung einen hinreichenden Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gewährleistet.