Der unabhängige Finanzexperte i.S.v. § 100 Abs. 5 AktG.
Dariush Bahreini
Gemäß dem im Jahre 2009 in § 100 AktG neu eingefügten Abs. 5 muss jede kapitalmarktorientierte Gesellschaft über einen sog. unabhängigen Finanzexperten verfügen.
Dariush Bahreini unternimmt es, die Neuregelung nicht nur rechtsdogmatisch, sondern auch aufgrund rechtsvergleichender und interdisziplinärer Erkenntnisse auszuleuchten, um die wichtigsten aktuellen (Praxis-)Fragen zu beantworten.
Im Zentrum steht der unbestimmte Rechtsbegriff der Unabhängigkeit. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass das Kontrollgremium teilweise von den Empfehlungen der EU-Kommission und des Deutschen Corporate Governance Kodex abweichen kann und dass Vertreter des Mehrheitsaktionärs, im Gegensatz zu Arbeitnehmervertretern, unabhängig sein können.
Im zweiten Hauptteil wird die praktische Umsetzung geschildert, namentlich das Verfahren zum Vorschlag eines unabhängigen Finanzexperten und die Wahl durch die Hauptversammlung, die Überprüfung durch die Gerichte innerhalb sowie nach Ablauf der Anfechtungsfrist und die Rechtsfolgen von Verstößen.