Der unmittelbare Leistungsschutz
Benjamin Schröer
Lego-Bausteine, Modeneuheiten oder Leistungen ausübender Künstler – immer wieder kommt es zur Nachahmung geistiger Güter, die nicht von den gesetzlich geregelten Immaterialgüterrechten erfasst werden. Darf in derartigen Konstellationen ein Schutz gegen das „Schmarotzen an der fremden Leistung“ gewährt werden? Die Rechtsprechung hat diese Frage bis heute nicht klar beantwortet. Benjamin Schröer weist nach, dass die Gerichte ihr eigenes dogmatisches Konzept eines Numerus Clausus der Immaterialgüterrechte nicht durchhalten, sondern im Gewand des wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutzes Ersatzausschließlichkeitsrechte gewähren. Dies ruft Wertungswidersprüche hervor. Der Autor stellt der Rechtsprechung deshalb ein Alternativkonzept gegenüber, das einen Schutz außerhalb der Sonderschutzrechte zwar grundsätzlich zulässt, diesen jedoch mit den Wertungen der gesetzlichen Immaterialgüterrechte in Einklang zu bringen sucht.