Der Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG
Eine vergleichende Studie zum Interessenvertreter nach altem und neuem Recht unter besonderer Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen
Helen Ahlert
Im Rahmen der Kindschaftsrechtsreform hat der Gesetzgeber 1998 mit § 50 FGG den Verfahrenspfleger neu eingeführt. Diese Verfahrenspflegschaft wurde 2009 durch § 158 FamFG ergänzt und in eine Verfahrensbeistandsschaft umbenannt. Die vorliegende Arbeit untersucht erstmals umfassend und systematisch die für die Rechtspraxis sehr bedeutsame Thematik und beschränkt sich nicht auf die Beantwortung einzelner Aspekte. Sie zeichnet die historische Entwicklung der Regelung nach und arbeitet die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen heraus. So verdeutlicht sie das Spannungsverhältnis zwischen dem verfassungsrechtlich garantierten Elternrecht, den Grundrechten des Kindes und dem staatlichen Wächteramt. Auf dieser Grundlage werden die zahlreichen Streitfragen beantwortet, die sich nach wie vor um das Rechtsinstitut der Verfahrensbeistandsschaft als Ausprägung des staatlichen Wächteramtes ranken.