Der Vertragsbruch des Berufsfußballspielers und die Rechtsfolgen nach Art. 17 FIFA-RSTS
Andrej Dalinger
Im Sommer 2012 kündigte der spanische Nationalspieler Javi Martinez seinen Arbeitsvertrag mit Athletic Bilbao und unterschrieb einen neuen Vertrag beim FC Bayern München. Für die Freigabe des Spielers zahlte der FC Bayern München eine Entschädigung in Höhe von EUR 40.000.000. Was bis dato einem der teuersten Transfers in die Bundesliga entspricht, war nur aufgrund der Regelung des Art. 17 FIFA-RSTS möglich. Diese Vorschrift ist eine Reaktion der FIFA auf die Bosman-Entscheidung des EuGH und regelt die rechtlichen Folgen eines Vertragsbruchs im Berufsfußball. Vorgesehen sind sportliche sowie finanzielle Sanktionen. Allerdings ist die Regelung nur rudimentär.
Die Arbeit untersucht, wie finanzielle und sportliche Sanktionen nach Art. 17 FIFA-RSTS zu bestimmen und inwieweit sie mit dem staatlichen Recht vereinbar sind. Gegenstand der Untersuchung ist zudem, wie FIFA und CAS Art. 17 FIFA-RSTS anwenden bzw. anwenden sollten und wie deren Entscheidungen anfechtbar bzw. voll-streckbar sind.