Der Zugang zum Recht
Drexel Claudia
Die Diskussion um den Zugang zum Recht ist eine alte wie eine aktuelle gleichermaßen. Sie wurde von Anfang an kontrovers geführt und findet sich ebenso im gegenwärtigen Regierungsprogramm wie in Dokumenten aus der Entstehungszeit der österreichischen Zivilprozessordnung.
Die Untersuchung widmet sich dem Zugang zum Recht, wie er in Art 6 EMRK und Art 47 GRC verbrieft ist. Dabei nimmt sie zunächst eine umfassende Analyse und Diskussion der beiden Grundrechte als individuell einklagbare Rechtsschutzgarantien im Gefüge des innerstaatlichen und europäischen Grundrechtsschutzes vor. Besonderes Augenmerk liegt diesbezüglich auf der Judikatur der Höchstgerichte und deren Beziehungen zueinander, die aktuell eine besondere Dynamik aufweisen. Darauf aubauend erfolgt eine grundrechtliche Untersuchung jener Bereiche der zivilprozessualen Rechtsverfolgung, die für die Frage nach dem Zugang zum Recht besonders bedeutsam sind: Kostenregelungen, Verfahrenshilfebestimmungen, richterliche Anleitungs- und Belehrungspflichten, der Amtstag, die Anwaltspflicht sowie Regelungen zur Einhaltung einer angemessenen Verfahrensdauer.