Der Zweckgedanke im Strafrecht (1882/83)
Franz von Liszt
Von Liszt steht mit seinem Werk seit den achtziger Jahren des 19. Jahrhunderts für den Übergang vom liberal-konservativen Zeitalter, repräsentiert speziell im strafrechtlichen Positivismus etwa von Karl Binding, die gesellschaftliche Krise der Zeit reflektierenden Strafrechtsdenken. Auf dem Hintergrund eines empirischen (naturalistischen) Wissenschaftsbegriffs und beeinflusst von der Entwicklungslehre Darwins, begründete er die sogenannte moderne oder soziologische Strafrechtsschule. Dafür ist die vorliegende Schrift programmatisch; sie enthält auch schon die wesentlichen Denkschritte.