Die Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und Betrug.
Bernadette Högel
Der klassische Abgrenzungsstreit zwischen Trickdiebstahl und Betrug herrscht seit nunmehr über hundert Jahren. Wenngleich die von der überwiegenden Ansicht verwendeten gesetzesfremden Abgrenzungskriterien konsolidiert erscheinen, konnte die Autorin in ihrer Arbeit praktische und dogmatische Ungereimtheiten offenlegen. Dieser unsichere Zustand ist angesichts der Brisanz beider Delikte nicht hinnehmbar.
Unter Aufarbeitung der Schwachstellen entlarvt und verwirft die Autorin die tradierten Abgrenzungsversuche in einem ersten Schritt als bloße Ad-hoc-Konstrukte. In einem zweiten Schritt erarbeitet sie auf Grundlage der gesetzestreuen Auslegung ein gänzlich neuartiges stringentes Abgrenzungskonzept, die sogenannte Zwei-Stufen-Prüfung, die zu einer eindeutigen Scheidung beider Delikte führt. Die Überlegenheit dieses systemimmanenten Abgrenzungsschemas gegenüber den bisherigen außergesetzlichen Abgrenzungsversuchen belegt die Autorin in praktischer und dogmatischer Hinsicht.