Die Absicherung des überlebenden Ehegatten in Deutschland und Frankreich von Le Guen,  Guylaine

Die Absicherung des überlebenden Ehegatten in Deutschland und Frankreich

Die Absicherung des überlebenden Ehegatten ist rechtlich in Deutschland und Frankreich verschieden. Der überlebende Ehegatte kann beim Tod des anderen Ehegatten Rechte aus dem Güterstand und dem Erbrecht erhalten. Die Rechte des überlebenden Ehegatten wurden in Frankreich in zwei Reformen von 2001 und 2006 erheblich verbessert. Dem Erblasser stehen gewisse Gestaltungsinstrumente (z.B. Testament) zur Verfügung, die allerdings durch Pflichtteilsrechte in Deutschland und durch Noterbrechte (réserve) in Frankreich zugunsten von nahen Verwandten beschränkt sind. Neben der Erbquote bestehen weitere Rechte auf die Ehewohnung und Unterhalt in unterschiedlicher Ausgestaltung in beiden Ländern. Dabei können in Frankreich Ansprüche den sich wandelnden Bedürfnissen durch Umwandlung beispielsweise eines Wohnrechts in eine Kapitalzahlung oder Rente angepasst werden. Der Erblasser kann die gesetzlichen Ansprüche des überlebenden Ehegatten teilweise entziehen oder Gestaltungen zugunsten des Ehegatten vornehmen. Bei erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten kommen beispielsweise Verfügungen von Todes wegen in verschiedenen Formen (z.B. Berliner Testament in Deutschland oder institution contractuelle in Frankreich) mit unterschiedlichen Regelungen (Erbeinsetzung, Vermächtnisse, Erbquote, Nießbrauch, Vor- und Nacherbschaft) in Betracht. Bei der güterrechtlichen Gestaltung hat die Wahl des Ehegüterstands eine Auswirkung auf die Ansprüche bei Auflösung der Ehe durch Tod des Erblassers. In Frankreich besteht traditionell die Möglichkeit von sog. ehegüterrechtlichen Begünstigungen (avantages matrimoniaux) im Ehevertrag, die in Deutschland auch im Rahmen des deutsch-französischen Güterstands der Wahl-Zugewinngemeinschaft (2013) möglich sind. Als ausgewählte weitere Gestaltungsmöglichkeiten können in beiden Ländern traditionell eine vorweggenommene Erfolge, eine Immobiliengesellschaft (französische SCI, deutsche BGB-Gesellschaft) sowie die Lebensversicherung eine Rolle spielen, insbesondere im Hinblick auf Noterb- bzw. Pflichtteilsrechte der Abkömmlinge oder Eltern sowie steuerliche Aspekte.

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