Die Absicherung gegen Krankheitskosten durch Sozialhilfe und Gesetzliche Krankenversicherung als Mittel zur Lebensstandardsicherung
Vitus Gamperl
Das Deutsche Gesundheitssystem hat sich trotz aller Schwierigkeiten und Verwerfungen seit über 125 Jahren durch sein Funktionieren gerade in Krisenzeiten ausgezeichnet. Trotz zahlreicher und notwendiger Reformen ist eines augenfällig: Sämtliche Änderungen seit der Einführung der Gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 1883 passten das Krankenversicherungssystem im Wesentlichen an gewandelte ökonomische, soziale und politische Gegebenheiten an und erzielten gerade dadurch eine verblüffende Kontinuität seiner artgebenden, ursprünglichen Strukturelemente. Der Autor betrachtet die spezifisch soziale Wirkweise der Absicherung gegen Krankheitskosten unter der Ausgangsthese einer damit erzielten Lebensstandardsicherung für alle – und gerade auch bessergestellte – Bevölkerungsschichten. Die Betrachtung des materiellen Rechts erstreckt sich dabei auf zwei untrennbar miteinander verbundene Systemelemente – den breiten risikounabhängigen Zugang zur Versicherung bei vertretbaren Beiträgen und die inhaltliche Vollständigkeit ihrer Leistungen. Durch eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Zugangsregelungen und deren Auslegung in Rechtsprechung und Wissenschaft zeigt das Buch im ersten Teil auf, dass die Möglichkeit zur Krankheitskostenabsicherung in Deutschland intersubjektiv als lebenselementares Grundbedürfnis verstanden wird, das einer Disposition durch gesellschaftlichen Wettbewerb nicht zugänglich ist. Der zweite Teil der Studie beschäftigt sich mit dem Zustandekommen des Leistungskatalogs – insbesondere durch die Normsetzung des Gemeinsamen Bundesausschusses – sowie mit den Maßgaben, die die Rechtsprechung zusätzlich zur Gewährleistung einer objektiven und objektiviert-subjektiven inhaltlichen Vollständigkeit des Behandlungsanspruchs vorgibt. Vitus Gamperl wurde am 3. Mai 1977 in Kelheim geboren. Nach dem Assessorexamen war er bis Januar 2007 Akademischer Rat am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Sozialrecht der Universität Passau. Seither ist er Justiziar des Gemeinsamen Bundesausschusses und für die juristische Begleitung der Richtlinien in den Bereichen der Methodenbewertung, der Psychotherapie und der sektorenübergreifenden Versorgungskonzepte verantwortlich.