Die aktienrechtliche Haftung der Mitglieder des Vorstands/Verwaltungsrates einer konzernunabhängigen Aktiengesellschaft nach deutschem und türkischem Recht
Unter Berücksichtigung des alten und revidierten schweizerischen Obligationenrechts- Eine rechtsvergleichende Untersuchung zu § 93 AktG, Art. 336 THGB, Art. 754 aOR und Art. 754 OR
Erhan Temel
Die Aktiengesellschaft ist handlungsfähig nur durch ihre vertretungs- und geschäftsführungsberechtigten Organe. Was aber, wenn es bei der Wahrnehmung dieser Leitungsaufgaben zu Pflichtverletzungen kommt? Wie und unter welchen Voraussetzungen kann man dann das Leitungsorgan oder einzelne Organmitglieder in die Haftung nehmen? Welche Auswirkungen auf die Haftung des einzelnen Mitglieds des Leitungsorgans hat die Geschäftsverteilung innerhalb des Organs bzw. die Aufgabendelegation an Dritte? Und wer kann Ansprüche geltend machen? Diese Untersuchung erörtert auf rechtsvergleichender Grundlage diese Fragen der Haftung des Leitungsorgans der AG. Vergleichsgrundlage ist dabei die Rechtslage in Deutschland, der Türkei und der Schweiz. Mit zunehmender Globalisierung der Märkte kommt es immer häufiger zu Unternehmensübernahmen oder -gründungen in der Türkei. Daher ist es unerläßlich, die rechtlichen Gefahren und Möglichkeiten des türkischen Rechts zu kennen. Für die wissenschaftliche Diskussion stellt diese Untersuchung nicht nur eine Fundgrube zu einem ansonsten schwer erschließbaren Recht dar, sondern zugleich einen eigenständigen Beitrag zu dessen Aufarbeitung. Mit Rücksicht auf die Besonderheiten des türkischen Rechts kommt den Ausführungen auch erhebliche Bedeutung für die Praxis zu.