Die Augsburger Baumeisterbücher des 14. Jahrhunderts
Band 1: Darstellung, Band 2: Transkriptionen
Dieter Voigt
Mit dem Großen Stadtrecht von 1276 löste sich die Bürgergemeinde aus der Herrschaft des Bischofs von Augsburg. Damit übernahm sie die Verantwortung für Stadtmauern und Stadttore, ja für die gesamte Infrastruktur der Stadt innerhalb dieser Mauern. Darüber hinaus war es erforderlich, Strukturen aufzubauen, die das Zusammenleben in einer solchen Gemeinschaft ermöglichen. Die dafür notwendigen Gelder mussten zunächst eingetrieben werden, um sie dann im Sinne der Stadtentwicklung wieder gezielt auszugeben. Da es sich um öffentliche Gelder handelte, musste darüber Rechenschaft abgelegt werden.
Das ist der Hintergrund für die Aufzeichnungen, die in Augsburg offenbar sehr kurz nach der Erlangung der Eigenverantwortung im Jahre 1276 gemacht wurden. Ab 1320 sind die städtischen Rechnungsbücher in Augsburg in einer Dichte erhalten, die nach jetzigem Wissen einmalig für das 14. Jahrhundert ist. Bereits das erste überlieferte Buch zeigt auf, dass man in Augsburg bei der Führung solcher Bücher viel Erfahrung hatte.
Städtische Rechnungsbücher standen nicht immer im Fokus der Forschung. Dabei geben sie uns einen bisher nie gekannten Einblick in den Alltag der Menschen. Daher ist es ein Anliegen dieser Veröffentlichung, hier einen wichtigen Beitrag zu leisten, mehr aus dem Leben der Menschen in einer mittelalterlichen Stadt zu erfahren. Der vorliegende Band soll die Basis für weitere Forschungen sein.