Die Auswahl eines Aufsichtsmechanismus für chinesische börsennotierte Aktiengesellschaften vor dem Hintergrund rechtsvergleichender Erfahrungen
Dake Yang
Aufgrund der Nichtbeachtung von Grundsätzen wie Transparenz oder Verantwortlichkeit in der chinesischen Unternehmenspraxis ist die Leistungsfähigkeit der Unternehmensführung chinesischer börsennotierter Aktiengesellschaften unzureichend. Eine der wichtigsten Fragen in einer modernen und leistungsfähigen Unternehmensführung lautet daher: „Wie kann man den Überwachungsmechanismus bzw. das Aufsichtswesen perfektionieren?“ Zur Vervollkommnung des chinesischen Unternehmensführungsmodells, insbesondere des Überwachungsmechanismus, ist eine wahl- und ziellose Nachahmung fremder Modelle gewiss nicht der richtige Weg. Der chinesische Gesetzgeber sollte den Überwachungsmechanismus börsennotierter Aktiengesellschaften vielmehr nach den spezifischen Eigenheiten Chinas gestalten. Die vorliegende Arbeit erörtert in allen Einzelheiten dessen Merkmale und bestehende Probleme und entwickelt auf der Grundlage eines eingehenden Vergleichs der Aufsichtsratsverfassung in Deutschland mit der Independent-Directors-Verfassung der USA einen „guten Überwachungsmechanismus“ chinesischer börsennotierter Aktiengesellschaften.