Die Bedeutung des Börsenkurses für die Höhe von Barabfindungen
Katharina Padberg
Der Beteiligung von Klein- oder Minderheitsaktionären mit einem Anteil von höchstens 5% des Grundkapitals kommt eine wachsende wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Bedeutung zu. Das Aktienrecht gestattet auf verschiedene Weise, Minderheitsaktionäre aus ihrer Stellung als Gesellschafter zu verdrängen oder ihre Rechte weitgehend auszuhöhlen. Im Gegenzug gebietet die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG die Gewährung einer Kompensation in Form einer Abfindung in Aktien oder in bar. Neben der Darstellung der verschiedenen Abfindungsarten und Bewertungsmethoden wird die Figur des Anlageaktionärs definiert. Dessen typische Eigenschaften erlauben es nach rechtlichen Maßstäben, den Marktwert als die bei der Anlageentscheidung maßgebliche Größe auch der Abfindungshöhe zugrunde zu legen.