Die Bedeutung des Urheberstrafverfahrensrechts bei der Bekämpfung der Internetpiraterie
Instrumentalisierung des Strafverfahrens zur Durchsetzung urheberzivilrechtlicher Interessen?
Maximilian Schäfer
Im Internet werden massenweise Rechtsverletzungen begangen. Um diesem Massenphänomen entgegenzutreten, haben die Rechtsinhaber begonnen Urheberrechtsverstöße im Internet zu verfolgen, indem sie gegen die einzelnen Nutzer vorgehen. Im Internet versteckt der Nutzer seine Identität hinter einer IP-Adresse. Nur über diese Spur kann die Identität des Anschlussinhabers erlangt werden. Eine Zuordnung der IP-Adresse zu einer Person kann allerdings nur durch den Internet-Provider vorgenommen werden. Eine Auskunft der Rechtsinhaber scheiterte hier am Datenschutzrecht. Einzig die Strafverfolgungsbehörden kamen aufgrund einer Ermächtigungsgrundlage an die Identität des Verletzers. Aus diesem Grund mussten die Rechteinhaber erst ein Strafverfahren anstrengen und konnten dann im Wege der Akteneinsicht die Identität des Anschlussinhabers erlangen. Der Ausgang des Strafverfahrens war dabei nur Nebensache. Wichtig war die Identität des Verletzers um auf zivilrechtlichem Wege gegen ihn vorzugehen. Solche Verfahren wurden zu Tausenden durchgeführt. Man spricht von einer Instrumentalisierung des Strafverfahrens zur Durchsetzung urheberzivilrechtlicher Zwecke. Der Verfasser untersucht die Zulässigkeit dieses Vorgangs und nimmt auch Bezug zum neu eingeführten zivilrechtlichen Drittauskunftsanspruch, der diese Vorgehensweise obsolet machen sollte. Des Weiteren setzt sich der Autor mit der Datendistribution im Internet und deren materiell-urheberrechtlicher Einordnung auseinander und geht auf den Gang des Urheberstrafverfahrens ein, dessen Durchführung in der Praxis auch in einem eigenen Kapitel abgehandelt wird.