Die Befristung prinzipaler Normenkontrollverfahren im Anwendungsbereich des Art. 19 Abs. 4 GG
Sonja Schweitzer
Die Studie beschäftigt sich mit der Verfassungsmäßigkeit der Befristung der Normenkontrolle vor dem Oberverwaltungsgericht gemäß § 47 VwGO sowie der Rechtssatzverfassungsbeschwerde. In einem ersten Teil wird untersucht, ob das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die Existenz eines Normenkontrollverfahrens überhaupt fordert und ob der von Art. 19 Abs. 4 GG geforderte, effektive Rechtsschutz ausschließlich mittels einer prinzipalen Normenkontrolle gewährt werden kann. Im zweiten Teil geht Sonja Schweitzer der grundsätzlichen Frage der Vereinbarkeit einer Befristung von Rechtsschutzverfahren mit Art. 19 Abs. 4 GG nach. Schließlich wird in einem dritten Teil die Frage aufgeworfen, ob der Bürger nicht auch nach Ablauf der Frist – etwa durch andere Klagearten oder durch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – ausreichend gegen normatives Unrecht geschützt ist. Im vierten Teil beschäftigt sich die Autorin mit der methodologischen Seite der im Ergebnis festgestellten Teilverfassungswidrigkeit, insbesondere damit, ob sich eine solche mittels verfassungskonformer Auslegung vermeiden lässt oder ob hier nur die Feststellung der Teilnichtigkeit der Befristungen in Betracht kommt. Abschließend wird der Blick in die Zukunft gerichtet. Die verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten könnten sich de lege ferenda mit einer Umgestaltung der die Befristung normierenden Vorschriften vermeiden lassen, ohne dass die Gerichte durch einen generellen Wegfall der Befristung mit einer Flut von Verfahren überschwemmt werden. Hierbei wird aufgezeigt, dass durchaus gesetzgeberische Möglichkeiten zur Vermeidung der Teilverfassungswidrigkeit unter Beibehaltung der Vorzüge einer Befristung denkbar sind.