Die Behandlung von Leistungsstörungen im Europäischen Vertragsrecht.
Constantin Düchs
Werden Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt, dann muß die Rechtsordnung regeln, ob dem Gläubiger deswegen Rechtsbehelfe – und welche – zustehen und ob der Schuldner von seiner Pflicht frei geworden ist. Diese Fragen stellen den Kernbereich eines jeden Leistungsstörungsrechts dar. Zu beantworten sind diese Fragen auch bei der Schaffung eines Europäischen Vertrags- oder Schuldrechts, unabhängig davon, ob diese Entwicklung einmal in naher oder ferner Zukunft in einer Kodifikation enden wird. Bei der Schaffung eines Europäischen Vertragsrechts wetteifern mehrere rechtsvereinheitlichende Regelwerke und nationale Rechtsordnungen um Beachtung. Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist ein Rechtsvergleich zwischen den für die Entwicklung eines Europäischen Vertragsrechts bedeutsamsten Regelwerken. Dies sind das UN-Kaufrechtsübereinkommen von 1980 (CISG), die Principles of European Contract Law (PECL), die UNIDROIT Principles of International Commercial Contracts (UPICC), der Vorentwurf für ein Europäisches Vertragsgesetzbuch (Gandolfi-Code) sowie das deutsche Recht. Vereinzelt werden im Rahmen dieser Arbeit auch besondere Regelungen und Rechtsinstitute des englischen, französischen und italienischen Rechts mitberücksichtigt.