Die Behandlung von selbstverschuldeten Rauschzuständen im angloamerikanischen Strafrecht – Vorbild für eine gesetzliche Regelung in Deutschland?
Isabel Stassen-Rapp
In Deutschland hält die Debatte um die Zurechnung von im Rausch begangenen Straftaten an: Nach den Grundsätzen der actio libera in causa soll die Schuldunfähigkeit bei Begehung einer Straftat nicht zwangsläufig einer Strafbarkeit wegen dieser Straftat entgegenstehen. Voraussetzung ist, dass der Täter die Schuldunfähigkeit vollverantwortlich oder vermindert schuldfähig selbst herbeigeführt hat. Doch durch die fehlende Kodifizierung der Rechtsfigur der actio libera in causa bleibt ihre Vereinbarkeit mit zwei elementaren Grundsätzen des deutschen Strafrechts – dem Schuldprinzip sowie dem Gesetzlichkeitsgrundsatz – trotz vieler Lösungsversuche zumindest sehr problematisch. Angesichts der Fülle an bereits vorliegender deutscher Literatur führt Isabel Stassen-Rapp einen Rechtsvergleich mit einem Sektor des angloamerikanischen Rechtskreises durch. Ziel ist, hierdurch Vorarbeit für die Weiterentwicklung des deutschen Rechts zu leisten. Sie arbeitet die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen dem deutschen und dem US-amerikanischen sowie englischen Strafrecht heraus und untersucht, ob die Regelungen der zu vergleichenden Rechtsordnungen angesichts der zunehmenden Globalisierung auch als Modell für eine länderübergreifende, insbesondere für eine europäische Regelung zur Behandlung von selbstverschuldeten Rauschzuständen dienen können.