Die Bekämpfung von Diskriminierungen aus Gründen der Rasse und der ethnischen Herkunft in der Europäischen Gemeinschaft ausgehend von Art. 13 EG
Nina Althoff
Diskriminierungen aus Gründen der Rasse und der ethnischen Herkunft sind keine rückläufigen Phänomene, sondern stellen eine wiederauflebende und ansteigende Bedrohung in allen Ländern der Europäischen Gemeinschaft dar. Ein gemeinschaftliches Vorgehen ist dringend geboten. Dazu hat sich die Gemeinschaft durch die Einführung der Nichtdiskriminierungsklausel des Art. 13 EG nunmehr bekannt und eine potentielle Einwirkungsmöglichkeit geschaffen. So eröffnet Art. 13 EG neue Perspektiven für die Nichtdiskriminierungspolitik Europas. Die Arbeit widmet sich insbesondere der Untersuchung des vorhandenen Instrumentariums. Festzustellen ist, inwieweit Art. 13 EG und seine bisherige Umsetzung dem dringenden europaweiten Bedarf nach einer effektiven Nichtdiskriminierungspolitik gerecht werden, inwiefern die Gemeinschaft diesbezüglich verbesserungsbedürftig ist und in welcher Weise sie verbessert werden kann.