Die Berücksichtigung der persönlichen Lebensführung bei der Leistungsvergabe der Gesetzlichen Krankenkassen nach § 52 SGB V
Holger Blöcher
Im Rahmen dieser Arbeit soll untersucht werden, inwieweit im derzeitigen Krankenversicherungsrecht eine Einbeziehung der persönlichen Lebensführung bei der Leistuungsvergabe der Gesetzlichen Krankenkassen möglich ist. Hierzu wird zunächst in einem Allgemeinen Teil analysiert, welche Relevanz gegenwärtig die Lebensführung des einzelnen im Krankenversicherungsrecht besitzt. Sodann werden in einem zweiten Kapitel einzelne Risikogruppen diskutiert und geklärt, in welcher Form nach den derzeitigen gesetzlichen Möglichkeiten das Verhalten dieser Versicherten bei der Leistungsvergabe der GKV berücksichtigt werden kann. Hierauf sind die erarbeiteten Ergebnisse des Allgemeinen Teils anzuwenden. Darüber hinaus soll unabhängig vom Ergebnis dieses Abschnitts der Untersuchung geklärt werden, ob eine deutliche Berücksichtigung der persönlichen Lebensführung im Bereich der GKV rechtlichen Regelungen in einer Weise zugänglich ist, die rechtsstaatlichen Anforderungen genügt.