Die Berücksichtigung des nachweisgestörten Vorsteuerabzugs durch Schätzung, Billigkeitsentscheidung, Erlass und tatsächliche Verständigung
Peter A Zaumseil
Der Vorsteuerabzug setzt nach geltendem Recht den Besitz einer Rechnung voraus, die vom Steuerpflichtigen aufzubewahren und auf Verlangen der Finanzbehörde vorzulegen ist. Kommt diese Rechnung nachträglich abhanden, kann der ursprünglich bestehende Vorsteuerabzug vom Steuerpflichtigen regelmässig nicht mehr nachgewiesen werden und wird deshalb von der Finanzbehörde wegen des fehlenden Belegnachweises grundsätzlich nicht anerkannt.
Die Arbeit befasst sich mit den Voraussetzungen und Rechtsfolgen der derivativen Berücksichtigung des nachweisgestörten Vorsteuerabzugs durch Schätzung, Billigkeitsentscheidung, Erlass und tatsächliche Verständigung. Dabei werden die für diese Rechtsinstitute erforderlichen Tatbestandsmerkmale und die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen umfassend dargestellt. In einem gesonderten Kapitel wird die Ermittlung des nachweisgestörten Vorsteuerabzugs der Höhe nach behandelt.
Ausserdem stellt die Arbeit die für die Praxis bedeutsamen Möglichkeiten der alternativen Nachweisführung des Vorsteuerabzugs für den Fall der abhanden gekommenen Rechnung sowie die Amtsermittlungspflicht der Finanzbehörde und die Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen zum Vorsteuerabzug dar.