Die Beschleunigung der Bauausführung im Werkvertragsrecht
Christian Leesmeister
Bauablaufbeschleunigungen haben für die am Bau Beteiligten, insbesondere für Auftraggeber und Auftragnehmer oder Generalunternehmer und Nachunternehmer, einen hohen praxisrelevanten Stellenwert. Denn in der Regel kommt es während eines Bauvorhabens zu Störungen, die regelmäßig zu Verzögerungen des Produktionsprozesses bis hin zum Baustillstand führen, was wiederum Fristüberschreitungen bzw. eine Bauzeitverlängerung zur Folge hat. Und die Verlängerung der ursprünglich kalkulierten Bauzeit hat regelmäßig negative finanzielle Auswirkungen in Form von Verzugsschäden, Bauzeitverlängerungskosten, Vertragsstrafen, Schadensersatzansprüchen Dritter und so weiter. Sowohl für die Bauvertragsparteien als auch für Dritte (z.B. Käufer, Investoren, Mieter) besteht daher ein großes Interesse, Fristüberschreitungen zu verhindern oder auch eine frühere Fertigstellung zu erreichen. Folglich müssen einmal aufgetretene Bauablaufstörungen und Verzögerungen wieder aufgeholt bzw. der Bauablauf muss „optimiert“ werden, was nur durch den Einsatz von Beschleunigungsmaßnahmen möglich ist.
Vor diesem Hintergrund ist diese umfassende wissenschaftliche Abhandlung über die Beschleunigung der Bauausführung im Werkvertragsrecht sowohl für die Rechtswissenschaft und das Werk- bzw. Bauvertragsrecht als auch für die Baupraxis von wesentlicher Bedeutung, weil einerseits die Rechtslage unsicher und nicht ausreichend geprüft ist, andererseits in der Bauwirtschaft Bauablaufbeschleunigungen aus den vorstehenden Gründen häufig zur Vermeidung hoher finanzieller Schäden ein- bzw. durchgesetzt werden müssen und somit für die Baubeteiligten ein Bedarf an Rechtssicherheit besteht.