Die Besteuerung von Anleger-Kommanditgesellschaften.
Zugleich ein Grundlagenbeitrag zum dualistischen System des Gesellschafts-, Bilanz- und Steuerrechts.
Torsten Maurer
In der Wirtschaftspraxis gibt es vielfältige Formen von Anleger-Kommanditgesellschaften (A-KG). Durch die körperschaftlich/kapitalistische Struktur soll die Integration einer großen Zahl von renditeorientierten Eigenkapitalgebern ermöglicht werden.
Atypisch strukturierte Personengesellschaften bereiten der Praxis große Schwierigkeiten. Es stellt sich daher die Frage, ob und wie sie sich in einem zwischen Körperschaften und Personengesellschaften streng unterscheidenden dualistischen System sachgerecht erfassen lassen. Bei der Beantwortung zeigt sich, daß nur ein dualistisches Unternehmenssteuersystem die unterschiedliche Ausgestaltung der Dispositionsbefugnisse bei Körperschaften und Personengesellschaften sachgerecht erfassen kann. Aufgrund dieser Erkenntnis werden die im einzelnen unterschiedlichen, aber einem allgemeinen, einheitlichen Organisationsmuster folgenden Dispositionsbefugnisse aufgezeigt. Bei allen fünf Formen von A-KG, der Familien-KG, der Publikums-KG, der Börsen-KG nach dem Stuttgarter Modell, der Kommanditgesellschaft auf Aktien und der KG mit Zusatzfinanzierung durch börsenfähige Eigenkapitalgenußscheine gibt es unmittelbar, individuell und mittelbar, kollektiv beteiligte Gesellschafter. Die kollektiv beteiligten Anleger bilden einen Innen-Verband, der zu einer steuerlich relevanten Aufspaltung der Dispositionsbefugnisse führt. Diese Aufspaltung der Verfügungsbefugnisse dient als tragfähiges Abgrenzungskriterium für die Besteuerung der beteiligungsvermittelnden nichtrechtsfähigen Innen-Verbände, die gem. § 3 KStG als Körperschaftsteuersubjekte behandelt werden können. Die Besteuerung aller A-KG folgt mitunternehmerschaftlichen Grundsätzen: Mitunternehmer sind die Alt-Gesellschafter und der Innen-Verband. Die renditeorientierten Eigenkapitalgeber erzielen als Beteiligte an dem Innen-Verband Einkünfte aus Kapitalvermögen.