Die Bildung der sog. „schwarzen Kassen“ als strafbare Untreue gemäß § 266 StGB.
Eirini Tsagkaraki
Eirini Tsagkaraki widmet sich der Untreuestrafbarkeit der Bildung »schwarzer Kassen«. Im ersten Teil der Untersuchung werden die »schwarzen Kassen« in rechtstatsächlicher Hinsicht untersucht, während die Strafbarkeit ihrer Bildung im zweiten Teil geprüft wird. Die Bildung »schwarzer Kassen« ist in den meisten Fällen in den Treubruchstatbestand einzuordnen. Anschließend wird der Kreis der vermögensbetreuungspflichtigen Personen bestimmt. Einen Schwerpunkt bildet im vierten Kapitel die Festlegung der Pflichtverletzung. Im Fokus der Untersuchung steht die Prüfung des Vermögensnachteils. Nach einer Auseinandersetzung mit dem Meinungsstand betreffend den Gefährdungsschaden bei Vermögensdelikten werden die Rechtsprechung und Literaturmeinungen zu den schwarzen Kassen eingehend analysiert und kritisch behandelt. Schließlich wird ein eigenständiges »Rückgabefähigkeits- und Rückgabewilligkeitsmodell« entwickelt. Dieses ist so zu verstehen, dass kein Gefährdungsschaden durch die bloße Bildung einer »schwarzen Kasse« eingetreten ist, wenn der Treupflichtige jederzeit fähig und willig ist, die verborgenen in der schwarzen Kasse noch vorhandenen Geldmittel an den Vermögensinhaber zurückzugeben.