Die Bildung von Sondervermögen als rechtspolitische Alternative zu Spartenaktien (Tracking Stocks)
Eine rechtsvergleichende Untersuchung vor dem Hintergrund der italienischen Gesellschaftsrechtsreform 2003/04
Klaus Bader
Durch Ausgabe von Spartenaktien können Aktiengesellschaften Investoren an einzelnen Geschäftsbereichen des Unternehmens beteiligen. Trotz der rechtlichen Zulässigkeit von Spartenaktien ist ihre Einführung nach geltendem deutschen Recht mit zahlreichen Problemen verbunden. Das italienische Recht kennt seit dem 1.1.2004 eine interessante Alternative zur Spartenaktie: Unternehmen können Kapitalgeber unmittelbar an einem gegenüber dem übrigen Gesellschaftsvermögen verselbständigten »Zweck- bzw. Sondervermögen« beteiligen. Die neue Rechtsfigur vermag nicht nur die meisten Probleme der Spartenaktie zu vermeiden; sie ist im Hinblick auf »Basel II« ebenso geeignet, Gesellschaften die Stärkung ihrer Eigenkapitalbasis zu ermöglichen.
Das Werk wendet sich an den rechtspolitisch interessierten Berater von Kapitalgesellschaften und beschäftigt sich mit der Frage, ob die Einführung eines derartigen »Zweckvermögens« auch für das deutsche Recht in Betracht kommen kann. Die Arbeit möchte einen Denkanstoß zur weiteren Fortentwicklung des deutschen Aktienrechts geben.
Der Verfasser berät seit mehreren Jahren Personen- und Kapitalgesellschaften in gesellschafts-, steuer- und bilanzrechtlichen Fragen.