Die Disponibilität des Insolvenzanfechtungsanspruchs.
Ann-Katrin Helmschrott
Die Geltendmachung von Insolvenzanfechtungsansprüchen gilt als eine der vornehmsten Pflichten eines Insolvenzverwalters. In der insolvenzrechtlichen Praxis zeigt sich jedoch insbesondere bei komplexen Sanierungsszenarien, dass die Durchsetzung von Insolvenzanfechtungsansprüchen häufig als hinderlich erachtet wird. So würde die Abwicklung von Insolvenzverfahren erleichtert werden, könnte umfassend über diese Ansprüche disponiert werden. Gerade in den Fällen, in denen der Insolvenzverwalter gezwungen ist mit potenziellen Anfechtungsgegnern weiter zu arbeiten, stellt sich die Frage, ob er sich mit diesen vergleichen darf. Aber auch die Abtretung solcher Ansprüche rückt bei massearmen Verfahren, in denen der Insolvenzverwalter nicht über ausreichend liquide Mittel zur gerichtlichen Verfolgung verfügt, in den Fokus. Eine systematische Analyse der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur zeigt, dass die Frage, ob und wer über Insolvenzanfechtungsansprüche disponieren kann, einer Klärung zugeführt werden muss.