Die eigenhändigen Delikte unter besonderer Berücksichtigung der Sexualdelikte des 4. StrRG
Heinz Auerbach
Die Arbeit verfolgt das Anliegen, ein offen gebliebenes strafrechts- dogmatisches Problem unter kritischer Auseinandersetzung mit den bisher entwickelten Lehrmeinungen zu erhellen. Sie zielt darauf ab, materielle Kriterien der Eigenhändigkeit zu finden, die dem Rechtsanwendenden verlässlich sagen, wann ein eigenhändiges Delikt vorliegt. Der Verfasser entwickelt eigene Definitionen der eigenhändigen Delikte und erarbeitet eine eigene Lösung, deren Bewährung anhand der exemplarischen Untersuchung der Sexualdelikte dargestellt wird.