Die Einigungsstelle als Einrichtung zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten im Betriebsverfassungsrecht
Dana Wiesemann
Das Verhältnis der betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstelle zur Arbeitsgerichtsbarkeit ist seit jeher umstritten und Gegenstand kontroverser Erörterungen. Während das Gesetz Entscheidungskompetenzen der Einigungsstelle in Rechts- und Regelungsstreitigkeiten einräumt, sind die Konsequenzen einer Spruchtätigkeit der Einigungsstelle in Rechtsfragen bislang nicht abschließend geklärt. Unter Auseinandersetzung mit den in Rechtsprechung und Lehre entwickelten Positionen befaßt sich die Arbeit mit den Voraussetzungen einer entsprechenden Spruchtätigkeit der Einigungsstelle im erzwingbaren und freiwilligen Einigungsstellenverfahren sowie der Kontrolldichte im Falle einer anschließenden Einschaltung der Arbeitsgerichtsbarkeit.