Die Einordnung wirtschaftlicher Leistungserschwerungen in das Leistungsstörungsrecht nach der Schuldrechtsreform
Zugleich ein Beitrag zur Bestimmung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 275 Abs. 2 BGB sowie zur Klärung des Verhältnisses von § 275 Abs. 2 BGB zu § 275 Abs. 1 BGB und zur Störung der Geschäftsgrundlage i.S.v. § 313 BGB
Andreas Helm
Ziel der Arbeit ist die Einordnung wirtschaftlicher Leistungserschwerungen in das Leistungsstörungsrecht nach der Schuldrechtsreform. Dabei werden die Tatbestände der §§ 275 Abs. 1 und Abs. 2 BGB sowie deren Verhältnis zur Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB unter Berücksichtigung der Grundsätze vertraglicher Risikoverteilung untersucht. Zugleich wird ein umfassender Überblick über die tatbestandlichen Voraussetzungen der §§ 275 Abs. 1, Abs. 2 und § 313 BGB unter materiell-rechtlichen und zivilprozessualen Gesichtspunkten gegeben.