Die Einrede aus dem fremden Rechtsverhältnis
Eine Untersuchung auf dem Gebiete des gemeinen, sowie des deutschen und östereichischen bürgerlichen Rechts
Achill Rappaport
Frontmatter — Vorwort — Inhaltsverzeichnis — Abkürzungen — Berichtigungen — I. Das Problem — II. Der Begriff der Einrede — III. Kasuistik. — IV. Bedeutung und Kritik des Satzes: „Die Einrede aus dem Rechte des Dritten ist unzulässig und nur ausnahmsweise zulässig“.